Kanalgebühren

Die Festsetzung der Berechnungsgrundlagen erfolgt durch das Bauamt, die Vorschreibung und Zahlungsüberwachung  erfolgt über die Buchhaltung der Marktgemeinde.

Höhe der Kanalbenützungsgebühr (jährlich)

Höhe der Kanaleinmündungsabgabe (einmalig)

Zuständig