Hundeabgabe € 35,-- pro Hund (Für Nutzhunde u.A. siehe Details)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hagenbrunn beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBL. 3701, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben.

VERORDNUNG über die Einhebung einer Hundeabgabe
Höhe der Abgabe:

1. für Nutzhunde                                                                         € 6,54 pro Hund
2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotzential und
   auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich   € 105,-- pro Hund
3. für alle übrigen Hunde                                                             €   35,-- pro Hund

Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2011 in Kraft.

Am Gemeindeamt ist jeder Neuzugang, wie auch das Ausscheiden eines Hundes zu melden, wobei beim Neuzugang Alter, Rasse, Farbe, Geschlecht und Rufnahme des Hundes anzugeben ist. Die Hundemarke wird Ihnen dann zugestellt. Bitte diese Marke am Halsband des Hundes unbedingt anbringen, damit der Hund identifiziert werden kann. Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich, mit dem ersten Quartal.