Aufschließungsabgabe € 980,00

Einhebung der Aufschließungsabgabe

Fällig bei Bauplatzerklärung oder erstmaliger Bauführung.

 Bei Neuschaffung von Grundstücken (Teilung) kann eine Ergänzungsabgabe fällig werden.

Mit Beschluss des Gemeinderates am 13. Dezember 2021 wird der Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 (6) NÖ Bauordnung 2014 mit € 980,-- festgesetzt.

Die Berechnung erfolgt gemäß § 38 NÖ BAUORDNUNG 2014.