Amtssignatur

Die Amtssignatur  =>Link zur Veröffentlichung der Bildmarke

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie wird auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (das heißt dem  Object Identifier   der Behörde) ausgedrückt und durch die   Bildmarke   der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, visualisiert. Dies dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Amtssignatur gewährleistet daher:

·                     Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde

·                     Prüfbarkeit des Dokuments

Die rechtlichen Bestimmungen zur Amtssignatur sind im 5. Abschnitt des E-Government Gesetzes (E-GovG) (§§ 19 und 20) zu finden.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

·         Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)

·         Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)

·         Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindlichen Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.


Amtssignatur 1.jpg


Die Bildmarke der Marktgemeinde Hagenbrunn:

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Es wird empfohlen, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Marktgemeinde Hagenbrunn verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.


Amtssignatur 2.jpg


§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde xxxxxxxx

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:

www.signaturpruefung.gv.at

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Der Aussteller des Dokumentes ist verpflichtet, die Überprüfung durchzuführen. Für Dokumente, die von der Marktgemeinde Hagenbrunn amtssigniert wurden, erfolgt die Prüfung daher durch die Marktgemeinde Hagenbrunn. Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:

·         Persönlich im Gemeindeamt Hagenbrunn, A-2102 Hagenbrunn, Salzstraße 10

·         Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage) an gemeinde@hagenbrunn.gv.at

·         Per Fax

·         Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)

LINKS zum Thema:

Bundeskanzleramt – Digitales:Österreich  http://www.bka.gv.at/site/5318/default.aspx

Bürgerkarte  http://www.help.gv.at

A-SIT   Zentrum für sichere Informationstechnologie   http://www.buergerkarte.at/pdf-signatur.de.php


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