Grundsteuer

Der Grundsteuermeßbetrag, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer darstellt, wird vom Finanzamt festgestellt. Dabei wird die Liegenschaft nach den Grundsätzen des Bewertungsgesetzes bewertet. Die Höhe der Grundsteuer beträgt 500% des Grundsteuermeßbetrages.

Beispiel: Grundsteuermeßbetrag € 25,-- , ergibt sich eine jährliche Grundsteuer in der Höhe von € 125,--/Jahr. Dieser Betrag wird mit der vierteljährlich ergehenden Gemeindevorschreibung vorgeschrieben ( € 31,25/Quartal).

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