Kanaleinmündungsabgabe

Zuständig

 


 
 

Kanaleinmündungsabgabe

 


Gebühr
MWSt.Gebühr


netto
10%brutto

 


Schmutzwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet)


14,30



1,43


15,73



Regenwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet)


6,30






0,63





6,93





 





Mischwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet)





19,30









1,93





21,23

  

 

 

Grundlage: KANALABGABENORDNUNG



Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hagenbrunn hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Änderung der Kanalabgabenordnung, wirksam mit 01. Jänner 2022 beschlossen.

§ 1 Einmündungsabgabe



 a) Einmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet) € 14,30 pro m² Berechnungsfläche.

b) Einmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet) € 6,30 pro m² Berechnungsfläche.

c) Einmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal (gesamtes Ortsgebiet) € 19,30 pro m² Berechnungsfläche

Kriterium ist die Berechnungsfläche, zusammengesetzt aus Gebäudefläche und unbebauter Fläche. 

Berechnung des Gebäudes: Größte verbaute Fläche des Gebäudes – davon die Hälfte x Anzahl der angeschlossenen Geschosse plus 1. 

Berechnung der unverbauten Fläche: 15% der Fläche, max. von 500m2 = 75m2 

Die Summe beider Flächen (berechnete Gebäudefläche + 75) mal Einheitssatz plus Umsatzsteuer (10%).







§ 4, Abs. 2 - Kanalbenützungsgebühren 

Für Misch- und Schmutzwasserkanal € 2,85 m³. 

Für Auskünfte steht Ihnen gerne das Gemeindeamt, Tel. 02262/672267 zur Verfügung.