Meldeangelegenheiten

Die An- Um- u. Abmeldung hat am örtlich zuständigen Gemeindeamt zu erfolgen. Bei einer Neuanmeldung und bei gleichzeitiger Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes kann die Abmeldung von der Meldebehörde vorgenommen werden, bei der die Anmeldung erfolgt. Für Detailinformationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und persönlich während der Amtszeiten zur Verfügung.

Zuständig