Volksbegehren Bildungsinitiative

Volksbegeheren Bildungsinitiative

Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministeriums für Inneres gemäß § 5 Abs. 2, des Volksbegehrensgesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Donnerstag, dem 03. November 2011, bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10. November 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse auf:
Gemeindeamt der Marktgemeinde Hagenbrunn, Salzsstraße 10, 2102 Hagenbrunn.

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Donnerstag, 03. Nov. 2011     08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 04. Nov. 2011            08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 05. Nov. 2011          08:00 bis 10:00 Uhr
Sonntag, 06. Nov. 2011          08:00 bis 10:00 Uhr
Montag, 07. Nov. 2011            08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 08. Nov. 2011         08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 09. Nov. 2011         08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 10. Nov. 2011     08:00 bis 16:00 Uhr

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (10. Nov. 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

 

 

 

 

 

 

Zuständig